Seit dem 1. Juli 2025 ist das digitale Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) für Arbeitgeber verpflichtend. Es ersetzt das bis dahin geltende vereinfachte Nachweisverfahren. Das dient der automatisierten Ermittlung von Beitragsabschlägen oder -zuschlägen in der sozialen Pflegeversicherung auf Basis der Elterneigenschaft und Kinderanzahl von Beschäftigten. Damit wird die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder automatisiert abgefragt.
Quelle und weitere Infos: ITSG Informationsportal
Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit.
Sie ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in das vorherige Arbeitszeitmodell.
Aber auch ein Wechsel aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung rückt damit in Reichweite. Mehr Infos im Web.
Viele Mütter und Väter wünschen sich, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für Eltern oft keine leichte Aufgabe, beides unter einen Hut zu bringen. ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Mehr Infos im Web.